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Die Bilanzbuchhaltung nach der Pflegebuchführungsverordnung

Mit dem Grundmodul der Finanzbuchhaltung können Sie Ihren eigenen Kontenrahmen erstellen. Als Muster erhalten Sie diverse Kontenrahmen auf der Basis der Pflegebuchführungsverordnung. Die Finanzbuchhaltung unterstützt bis zu 99 Mandantenbereiche, wodurch Sie immer einen Überblick über den finanziellen Stand einzelner Bereiche haben. Sie haben die Möglichkeit, Auswertungen über einzelne Bereiche oder den gesamten Mandanten zu fahren. Weitere Mandanten können natürlich genauso eingerichtet werden, so dass Sie auch problemlos die Buchhaltung für andere Einrichtungen übernehmen können, während Sie Ihre eigene Buchhaltung machen.
Das Buchen ist mandantenbereichsbezogen und mandantenbereichsübergreifend möglich. Das Grundmodul erstellt automatisch nach dem von Ihnen definierten Kontenrahmen Bilanz und GuV und zwar entweder nach Mandantenbereichen aufgeteilt oder für den gesamten Mandanten. Die Offene Posten Liste ist ewig, so dass Offene Posten auch nach dem Abschluss eines Jahres oder Monats bestehen bleiben.
Die Integration der Finanzbuchhaltung in das Sozialoffice erlaubt einen problemlosen Zugriff auf Daten aus der Pflegeverwaltung. Hierdurch können beispielsweise Daten aus einer entfernten Einrichtung Ihres Trägers, die über Datenfernübertragung abgeglichen werden, direkt aus der Finanzbuchhaltung eingesehen werden. Lastschrifteinzüge können z.B. in der Station eingegeben werden und gelangen direkt in die Finanzbuchhaltung. Das Buchen der Rechnungen bedeutet nur noch einen Handgriff und Sie haben alle Rechnungen und Debitoren in Ihrer Finanzbuchhaltung.
Im Hintergrund werden Buchungen auf den Bilanzkonten durchgeführt und die OP Liste aktualisiert, so dass Sie sofort auch Ihre Bilanzen in Ordnung haben.
 
 

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