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Unsere AGB’s

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER FIRMA

Power People IT-Services GmbH

Ausschließliche Geltung

Für alle Lieferungen und sonstige Leistungen der Firma Power People gelten ausschließlich die
nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
des Vertragspartners von der Firma Power People (Vertragspartner) wird ausdrücklich widersprochen, es sei
denn, ihnen wurde seitens der Firma Power People ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Individuell getroffene
Vereinbarungen sind vorrangig. Die Geschäftsbedingungen in der vorliegenden Fassung gelten für alle
künftigen Verträge. Irrtümer sind vorbehalten.

Produktbeschreibung

Die Produktbeschreibungen in Katalogen und Werbematerial enthalten keine Eigenschaftszusicherung. Ohne
besondere Vereinbarung haftet daher die Firma Power People nicht für eine bestimmte Verwendbarkeit
gelieferter Produkte. In Dokumentationen, Werbeanzeigen, Prospekten o. ä. Unterlagen enthaltene Angaben,
auch hinsichtlich Preisen, Einarbeitungszeitpunkten, wirtschaftlicher Verwendbarkeit u. ä. sind Richtwerte und
für die Firma Power People unverbindlich.

Produktänderungen

Die Firma Power People behält sich vor, Produkte kurzfristig aus dem Liefersortiment zu nehmen.
Unwesentliche Abweichungen, die sich aus der gebotenen ständigen Weiterentwicklung von
Softwareprodukten und Dienstleistungsangeboten ergeben, bleiben vorbehalten.

Preise

Für Lieferungen gelten ausschließlich die Preise der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültigen
aktuellsten Katalog-Preisliste, sofern keine nachträglichen Preiserhöhungen oder -senkungen des Herstellers
anfielen. Für sonstige Leistungen gelten die schriftlich vereinbarten Preise.
Alle mit einem * gekennzeichneten Preise unterliegen Devisenschwankungen. Bitte erfragen Sie die aktuellen
Preise telefonisch.

Auftragsabwicklung

Nachträgliche Auftragsänderungen durch den Vertragspartner nach Versendung der Ware bzw. nach
Auftragsbestätigung sind nur im Einvernehmen mit der Firma Power People möglich. Angebote sind immer
freibleibend.

Liefertermine

Mündlich oder schriftlich angegebene Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich. Verbindliche
Liefertermine bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Bei höherer Gewalt und sonstigen
nicht zu verhindernden Betriebsstörungen (z. B. auch behördliche Maßnahmen, Ein- bzw. Ausfuhrverbot,
Streik, Unfall, Verkehrsstau), sowohl bei der Firma Power People als auch deren Lieferanten, sowie bei
nachträglichen Änderungswünschen entfällt die Bindung an Liefertermine.

Versand

Die Versandart wird von der Firma Power People bestimmt. Teillieferungen bleiben vorbehalten. Der Versand
erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Vertragspartners ab Auslieferungsort unfrei. Gefahrübergang bei
Auslieferung findet auch statt, soweit ausnahmsweise frachtfreie Lieferung vereinbart wurde.

Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Produkte stehen bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der
Geschäftsverbindung zum Vertragspartner im Eigentum der Firma Power People. Der Vertragspartner ist
verpflichtet, Produkte unter Eigentumsvorbehalt mit kaufmännischer Sorgfalt zu verwahren und ausreichend zu
versichern. Bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die
Firma Power People zur Rücknahme der gelieferten Produkte berechtigt. Bei Rücknahme der gelieferten
Produkte ist die Firma Power People zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös abzüglich
Verwertungskosten ist auf die offenen Forderungen des Vertragspartners anzurechnen. Der Vertragspartner ist
berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu
verkaufen oder zu verarbeiten; er tritt der Firma Power People jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe
des Rechnungsendbetrages (einschließlich USt) der Forderungen von der Firma Power People ab, die ihm
aus der Weiterveräußerung gegenüber Dritten zustehen und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne
oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Vertragspartner
auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Firma Power People ist ebenfalls zur Forderungseinziehung
berechtigt, wird diese jedoch nur bei Zahlungsverzug oder im Insolvenz des Vertragspartners vornehmen. In
den vorgenannten Fällen ist der Vertragspartner verpflichtet, alle zur Einziehung erforderlichen Angaben und
Unterlagen zu machen bzw. herauszugeben sowie dem Schuldner die Abtretung mitzuteilen.
Die Verarbeitung oder Umbildung gelieferter Produkte durch den Vertragspartner erfolgt stets für die Firma
Power People. Werden die gelieferten Produkte mit anderen, der Firma Power People nicht gehörenden
Sachen verarbeitet, so erwirbt die Firma Power People das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis
des Wertes der gelieferten Produkte zu den anderen verarbeiteten Sachen zur Zeit der Verarbeitung.
Die Firma Power People verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des
Vertragspartners insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die gesicherten
Forderungen von der Firma Power People nominal um mehr als 20% (Deckungsgrenze) übersteigt; die
Auswahl der freizugebenden Sicherheiten ist der Firma Power People vorbehalten.
Bei Zugriffen Dritter (z.B. Pfändungen) auf die gelieferten Produkte, ferner im Falle der Insolvenz des
Vertragspartners ist die Firma Power People unverzüglich zu benachrichtigen.

Zahlungsbedingungen

Lieferungen erfolgen nur gegen Barzahlung, Kreditkartenzahlung, Eurocheque, nicht jedoch American
Express. Sonstige Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Der Abzug von Skonto bedarf
besonderer schriftlicher Vereinbarung. Bei Zahlungsverzug ist die Firma Power People berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank P.a. zu
berechnen, sofern der Vertragspartner keinen geringeren Verzugsschaden nachweist; die Geltendmachung
eines tatsächlich höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist
Geldeingang bzw. Gutschrift (Wertstellung) entscheidend. Aufrechnung ist nur mit von der Firma Power
People anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

Mängelrügen, Gewährleistung

Gewährleistungsrechte des Vertragspartners setzen voraus, daß dieser seinen gesetzlichen Untersuchungs-
und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Der Vertragspartner ist verpflichtet,
offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich mitzuteilen, ansonsten bestehen
insoweit keinerlei Gewährleistungsansprüche. Mengenreklamationen werden nur anerkannt, wenn der Firma
Power People die sofortige Möglichkeit zur Überprüfung erhält. Bei fristgerechter berechtigter Mängelrüge ist
die Firma Power People zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Der Vertragspartner hat
mehrere Nachbesserungsversuche hinzunehmen, sofern er nicht im Einzelfall deren Unzumutbarkeit für ihn
darlegt. Die Firma Power People ist zur Nachbesserung auch durch Lieferung einer neueren Programmversion
berechtigt. Ist die Firma Power People mit der Nachbesserung/Ersatzlieferung im Verzug oder schlägt die
Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung in sonstiger Weise endgültig fehl, so kann vom Vertragspartner nach
seiner Wahl Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises)
verlangt werden.

Rücktritt/Rückgabe/Umtausch

Rückgabe oder Umtausch ist in der Regel nur bei mangelbehafteten oder beschädigten Produkten möglich.
Voraussetzung für die Rücknahme mangelbehafteter Produkte ist deren Vollständigkeit. Bei Rücksendung ist
eine hinreichende Mängelbeschreibung erforderlich.
Umtausch in andere Produkte ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von der Firma Power People
möglich. Stornierungen von Bestellungen/Aufträgen sind schriftlich zu erklären und sind nur mit schriftlicher
Bestätigung von der Firma Power People wirksam.
Rücknahme nicht mangelbehafteter Produkte ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von der Firma
Power People innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum möglich. In diesen Fällen kann der Firma Power
People eine Rücklagerungsgebühr in Höhe von 10% des Nettoproduktwertes zuzüglich Mehrwertsteuer in
Rechnung zu stellen. Kaufleute als Vertragspartner erhalten bei Rückgabe mangelfreier Produkte
grundsätzlich nur Gutschriften über den Produktwert, nicht über Versandkosten. Die Rücknahme mangelfreier
Produkte ist nicht möglich, wenn der Produktzustand nicht mehr neuwertig und/oder die Produkte nicht mehr
original verpackt sind. Bei Umtausch/Rückgabe mangelfreier Produkte trägt der Vertragspartner die Kosten für
Versand und Transport sowie das Transportrisiko. Funktionsfähige Softwareprodukte sind generell von
Rücknahme/Umtausch ausgeschlossen.

Haftung

Schadensersatzansprüche gegen die Firma Power People sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht
durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der Firma Power People verursacht wurde bzw. soweit nicht
der Schaden auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruht. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet
die Firma Power People nur bei Verletzung einer vertragswesentlichen Hauptpflicht bis zur Höhe des für der
Firma Power People vorhersehbaren vertragstypischen Schadens, ansonsten ist im Falle einfacher
Fahrlässigkeit die Haftung ausgeschlossen. Dies gilt auch bei Verzugsschäden. Soweit nicht Vorsatz vorliegt,
haftet die Firma Power People gegenüber dem Vertragspartner nur beschränkt bis zur Höhe der
Deckungssummen ihrer Betriebshaftpflichtversicherung. Die Deckungssummen der
Betriebshaftpflichtversicherung betragen Euro 2.000.000 für Personenschäden, und Euro 500.000 für
Sachschäden jeweils pro Schadensfall ohne Sonderrisiko. Auf Verlangen wird dem Vertragspartner
Einsichtnahme in die Versicherungspolice gewährt. Ferner kann der Firma Power People auf Verlangen des
Vertragspartners ein höheres Risiko gegen Übernahme der zusätzlichen Kosten hierfür versichern. Im Falle
des Lieferverzuges ist die Haftung beschränkt auf die erforderlichen Aufwendungen des Vertragspartners zur
Ersatzbeschaffung, höchstens jedoch auf die Höhe des Kaufpreises. Die Haftung für Vorlieferanten wird in
obigem Umfange ebenfalls ausgeschlossen.

Software Nutzungsbedingungen

Für die Nutzung von der Firma Power People gelieferter Softwareprodukte gelten die Nutzungsbedingungen
der jeweiligen Hersteller. Der Vertragspartner ist beim Bezug von Software verpflichtet, die von den jeweiligen
Softwareherstellern geforderten Registrierkarten auszufüllen und umgehend an den Hersteller
zurückzusenden.
Weist der Hersteller auf der Originalverpackung des Softwareproduktes den Vertragspartner darauf hin, daß
mit Öffnung der Originalverpackung die Nutzungsbedingungen des Herstellers anerkannt werden, so ist der
Vertragspartner nur zur Nutzung gemäß dieser Bedingungen berechtigt.
Lehrinstitute müssen bei Bestellung schriftlich bestätigen, daß Softwareprodukte ausschließlich im Schul-
und Lehrbereich eingesetzt werden. Die Firma Power People ist berechtigt, sich über die zur Sicherung der
Rechte des Rechtsinhabers vom Lehrinstitut getroffenen Maßnahmen zu unterrichten und soweit erforderlich
zusätzliche Sicherungsmaßnahmen zu verlangen. Lehnt das Lehrinstitut erforderliche weitere Maßnahmen
ab, ist ISP*D berechtigt eine weitere Belieferung abzulehnen und vom Vertrag zurückzutreten. Das Lehrinstitut
hat in diesem Fall keine weiteren Ansprüche gegen ISP*D. Schaden- und Ersatzansprüche von ISP*D bleiben
vorbehalten.

Erfüllungsort/Gerichtsstand/Sonstiges

Erfüllungsort ist Berlin. Gerichtsstand ist Berlin. Dies gilt auch für den Fall, daß der Vertragspartner, nach
Vertragsschluß Wohnsitz/ gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz/ gewöhnlicher
Aufenthalt zur Zeit der Klageerhebung nicht bekannt ist. Für die gesamte Geschäftsbeziehung gilt Deutsches
Recht. Das UN-Übereinkommen über den internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung. Sollten
einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht.
Ergänzende Vorschriften für Consulting/Programmerstellung
Die nachstehenden Vorschriften gelten für Consulting-/Programmerstellungsleistungen ergänzend, zu den
obigen Regelungen; bei widersprechenden Regelungen gelten die nachstehenden Vorschriften für den Bereich
Consulting/Programmerstellung ausschließlich.
Der Einsatz von Unterauftragnehmern durch die Firma Power People ist zulässig.

Abnahme

Ist eine förmliche Abnahme vereinbart, findet nach Installation/Übergabe der Hard- bzw. Software oder
Mitteilung der Abnahmefähigkeit eine maximal 14-tägige Funktionsprüfung statt, nach deren Ende innerhalb
von weiteren 14 Tagen ein von beiden Parteien unterzeichnetes schriftliches Abnahmeprotokoll erstellt wird
oder eine schriftliche Abnahmeerklärung des Vertragspartners erfolgt. Die Hard- bzw. Software gilt jedoch in
jedem Fall als abgenommen, wenn innerhalb einer Frist von 4 Wochen seit Mitteilung der Abnahmefähigkeit
bzw. seit Installation/Übergabe, wobei jeweils der früheste dieser Zeitpunkte maßgeblich ist, keine schriftliche
Spezifikation wesentlicher Fehler oder Mängel bei der Firma Power People zugegangen ist. Die Verweigerung
der Abnahme kann nur bei wesentlichen Mängeln erfolgen. Der Vertragspartner ist zu Teilabnahmen bei
abgrenzbaren Leistungsteilen (z.B. Milestones) auf Verlangen von der Firma Power People verpflichtet. Bei
Teilabnahme findet eine Funktionsprüfung nur statt, soweit dies möglich und zweckmäßig ist.

Leistungsänderungen/Kündigung

Änderungen des vereinbarten Leistungsinhaltes sind nur bis zur Abnahme bzw. Teilabnahme möglich. Sofern
die Firma Power People nicht innerhalb von 14 Tagen ab Zugang des Änderungsverlangens die Änderung als
unzumutbar ablehnt und die Erforderlich einer Prüfung der Ausführbarkeit geltend macht oder eine
angemessene Änderung der vereinbarten Vergütung verlangt, hat die Firma Power People die Änderung
durchzuführen. Kommt innerhalb von weiteren 14 Tagen keine Einigung über eine Vertragsanpassung
zustande, so hat die Firma Power People den Auftrag gemäß den bisherigen Vereinbarungen durchzuführen,
soweit der Auftraggeber den Vertrag nicht gemäß § 649 BGB kündigt. In anderen Fällen ist die ordentliche
Kündigung nach § 649 BGB ausgeschlossen. Etwaige Ausführungsfristen verlängern sich bei
Änderungsverlangen um die Zeit der Unterbrechung. Im Falle der Kündigung bei Änderungsverlangen erhält die
Firma Power People den bis zur Kündigung angefallenen Arbeitsaufwand zuzüglich Reisekosten mit dem im
Vertrag vereinbarten Tagessatz vergütet, soweit der Firma Power People nicht nachweislich ein höherer
Aufwand (z.B. durch Beschaffungen von Zulieferprodukten) entstanden ist.

Vergütung

Die Vergütung richtet sich nach den Vereinbarungen im Einzelfall.
Zuzüglich zu der vereinbarten Vergütung hat der Vertragspartner die bei der Firma Power People angefallenen
Reisekosten gegen Nachweis im Rahmen der jeweils gültigen Einkommensteuer rechtlich anerkannten
Pauschalsätze zzgl. MwSt gesondert zu vergüten. Die Erstellung eines Pflichtenheftes für das jeweilige
Projekt erfordert bereits das Vorliegen eines Auftrages und ist als Leistungsbestandteil vereinbarungsgemäß
zu vergüten.

Abschlagszahlungen

Die Firma Power People ist berechtigt, in angemessenen Zeitabständen, insbesondere nach Erbringung
abgrenzbarer Leistungsteile (z.B. Milestones), angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen.

Gewährleistung

Schadenersatzansprüche für den Verlust gespeicherter Daten sind ausgeschlossen, wenn der Schaden bei
ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Vertragspartner nicht eingetreten wäre. Der Vertragspartner
muß daher für zuverlässige Datensicherung sorgen.
Sofern Fremdprodukte dritter Hersteller vom Vertragspartner eingesetzt werden, trifft die Firma Power People
insoweit keine Gewährleistung oder sonstige Haftung für die Mangelfreiheit und Funktionsfähigkeit dieser
Produkte. Für Fehler der von der Firma Power People eingesetzten, jedoch nicht selbst erstellten Software
haftet gegenüber dem Vertragspartner allein deren Hersteller. Die Firma Power People wird dem
Vertragspartner auf Verlangen sämtliche gegenüber dem Hersteller bestehenden Gewährleistungs- und
Schadensersatzansprüche abtreten. Eine Gewährleistung von der Firma Power People entfällt, soweit der
Vertragspartner ohne Zustimmung von der Firma Power People Software oder Hardware selbst ändert oder
durch Dritte ändern läßt, es sei denn der Vertragspartner weist nach, daß die von ihm angezeigten Mängel
nicht durch die von ihm oder dem Dritten vorgenommenen Softwareänderungen verursacht wurden. Ansprüche
auf Gewährleistung sind ausgeschlossen, wenn der Fehler nicht reproduzierbar ist oder anhand maschinell
erzeugter Ausgaben aufgezeigt werden kann. Die im Pflichtenheft/Leistungsbeschreibung enthaltenen
Spezifikationen stellen keine Zusicherung von Eigenschaften der Software/Hardware dar. Erbringt die Firma
Power People aufgrund einer Mangelmeldung des Vertragspartners Nachbesserungsleistungen und stellt sich
heraus, daß kein Mangel bzw. lediglich ein Bedienungsfehler vorliegt, so ist die Firma Power People
berechtigt, den angefallenen Arbeitsaufwand zuzüglich Reisekosten mit einem Tagessatz in Rechnung zu
stellen.

Nutzungsrechte

Der Vertragspartner erhält unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung der Erstellung
oder Bearbeitung das unwiderrufliche, jedoch nicht ausschließliche und nicht ohne vorherige schriftliche
Zustimmung von der Firma Power People übertragbare Recht, die von der Firma Power People erstellte
Software (Programme) zu nutzen. Das Dekompilieren gelieferter Objektprogramme ist dem Vertragspartner
nur im Rahmen von § 69 e UrhG gestattet. Vervielfältigungen und Änderungen von Programmen sind nur im
Rahmen des § 69 d UrhG zulässig. Zu darüberhinausgehenden Änderungen ist die Zustimmung von der Firma
Power People erforderlich. Der Vertragspartner ist verpflichtet, über etwaige Kopien und Vervielfältigungen der
von der Firma Power People erstellten Programme Aufzeichnungen zu führen und diese auf Verlangen der
Firma Power People vorzulegen. Die Vervielfältigung/Weitergabe von Programmdokumentationen und
Handbüchern ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von der Firma Power People zulässig.
Die Firma Power People stellt dem Vertragspartner Software in Objektprogrammform mit ordnungsgemäßer
Anwenderdokumentation zur Verfügung. Der Vertragspartner hat ohne ausdrückliche Vereinbarung keinen
Anspruch auf Überlassung von Quellprogrammen/Quellcodes.
Der Vertragspartner ist zur Nutzung der erstellten Software-Programme nur auf jeweils einer Systemeinheit
(DV-Anlage) berechtigt. Bei Beendigung des Vertrages vor der Abnahme oder rückwirkender
Vertragsaufhebung erlöschen sämtliche Nutzungsrechte des Vertragspartners sowie sämtliche hiervon
abgeleiteten Nutzungsrechte Dritter.

Projekteinsätze

Ein erforderlicher langfristiger Einsatz von Mitarbeitern der Firma Power People beim Vertragspartner erfolgt
nur projektbezogen auf werkvertraglicher Basis innerhalb eines konkreten Projektauftrages.

Datenschutz

Die Daten des Vertragspartners werden, für betriebsinterne Zwecke, insbesondere zur vereinfachten
Bearbeitung weiterer Aufträge und Bestellungen, soweit im Rahmen der Datenschutzgesetze zulässig,
EDV-mäßig gespeichert, verarbeitet und ausgewertet.
Power People IT-Services GmbH
D-13509 Berlin, Breitenbachstr. 23
Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer DE-266606205

HRB 120033 B,
HR-Gericht: Berlin Charlottenburg

Geschäftsführer: Dipl.-Kfm. Ludwin Feiten